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Bei uns erfahren Sie transparent, welche Kosten für unsere Leistungen auf Sie zukommen

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Rechtsgebiete

Wir beraten Sie grundsätzlich auf allen Rechtsgebieten.

Als Fachanwälte sind wir jedoch für ausgewählte Rechtsgebiete besonders qualifiziert.

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Als Fachanwälte sind wir jedoch für ausgewählte Rechtsgebiete besonders qualifiziert.

Arbeitsrecht

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Durch die Zusatzqualifikation des Fachanwalts im Bereich Arbeitsrecht besitzen wir besondere Kompetenzen. Wir können Sie deshalb auf diesem Gebiet besonders gut beraten und vertreten.

Versicherungsrecht

Fachanwalt für Versicherungsrecht

Durch die Zusatzqualifikation des Fachanwalts im Bereich Versicherungsrecht besitzen wir besondere Kompetenzen. Wir können Sie deshalb auf diesem Gebiet besonders gut beraten und vertreten.

Familienrecht

Fachanwalt für Familienrecht

Durch die Zusatzqualifikation des Fachanwalts im Bereich Familienrecht besitzen wir besondere Kompetenzen. Wir können Sie deshalb auf diesem Gebiet besonders gut beraten und vertreten.

Was kostet eine Beratung?

Fragen kostet noch nichts.
Wir möchten, dass die entstehenden Kosten transparent sind. Das bedeutet, Sie sollen vorher wissen, ob und in welcher Höhe Kosten entstehen. Sie können deshalb zunächst einen Termin vereinbaren und ihr Anliegen schildern. Dieser erste persönliche Beratungstermin ist für Sie völlig kostenfrei.

Wir erörtern dann, ob ein kostenverursachendes Tätigwerden in ihrem konkreten Einzelfall überhaupt sinnvoll erscheint. Unter Umständen haben Sie dann aber auch Anspruch auf Beratungs- und/oder Prozesskostenhilfe. Auch dies besprechen wir gerne persönlich mit Ihnen. Setzen Sie sich deshalb zunächst mit uns in Verbindung und sprechen Sie über Ihre Möglichkeiten.

Näheres zu unseren Kosten finden Sie hier.

Oder aber Sie nehmen hier direkt persönlich den Kontakt zu uns auf.

Online - Scheidung?

Auch das bieten wir Ihnen an. Aber:

Die sogenannte „Online-Scheidung“ bezeichnet lediglich eine bestimmte Form der Kommunikation zwischen Mandant und Rechtsanwalt. Diese erfolgt nämlich durch Fernkommunikationsmittel, wobei der Austausch via E-Mail, Fax, oder über ähnliche Kommunikationswege stattfindet. Das persönliche Erscheinen vor Gericht entfällt durch diese Art der Kommunikation aber nicht. Rechtlich unterscheidet sich eine „Online-Scheidung“ damit nicht von einer „normalen“ Scheidung. Dies gilt auch für die Kosten. Sowohl bei der „Online-Scheidung“, als auch bei der „normalen“ Scheidung zahlen Sie die gleichen gesetzlichen Gebühren. 

Selbstverständlich bieten auch wir Ihnen bei Scheidungen, wie im Übrigen aber auch bei allen anderen Mandaten, die Möglichkeit, über die genannten Kommunikationsmittel mit uns zu kommunizieren. Sie müssen also auch bei uns nicht persönlich für ein Gespräch erscheinen, wenn Sie dies nicht wünschen. Im Gegensatz zu einer Kanzlei, die nur „Online-Scheidungen“ anbietet, haben Sie aber in jeder Lage des Verfahrens die Möglichkeit, doch um ein persönliches Gespräch zu bitten. 

Und das Wichtigste noch einmal: Auch bei uns zahlen Sie (ob „online“ oder „offline“) nur die gesetzlichen Gebühren.

Wieso zum Fachanwalt?

Der Titel des Fachanwaltes setzt den Besuch spezieller Lehrgänge und das Ablegen einer Prüfung für diesen Bereich voraus. Außerdem muss der Fachanwalt eine Vielzahl einschlägiger Mandate im Jahr betreuen und eine Vielzahl an Fortbildungen besuchen, um seine besonderen Kenntnisse auf diesem Gebiet zu sichern.

Hier erfahren Sie mehr über den Fachanwalt

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Kündigung von Chefarzt rechtswidrig

In einer sorgfältig begründeten Entscheidung vom 25. März 2020 hat das Arbeitsgericht Osnabrück auf unsere Klage hin die Kündigung eines Chefarztes für unwirksam erklärt und den Krankenhausträger u.a. zur vollständigen Zahlung der aufgelaufenen Gehälter verurteilt....

Verpflichtungserklärung für syrische Staatsangehörige aufgehoben

In einem von uns betriebenen Klageverfahren hat das Verwaltungsgericht Osnabrück durch über die zeitliche und finanzielle Reichweite von Verpflichtungserklärungen für Familienangehörige entschieden, die später auf Empfehlung der Ausländerbehörde Asyl...

Urlaubsabgeltung

Vor allem sogenannte geringfügig beschäftigte Arbeitnehmer erhalten vielfach gesetzeswidrig keinen Urlaub und keine Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Der Europäische Gerichtshof hat jedoch nun klargestellt, dass rückwirkend und zeitlich unbegrenzt der gesetzliche...

Sittenwidriger Lohn im Gastronomiegewerbe

Nicht nur im Reinigungsgewerbe, sondern auch in anderen Wirtschaftszweigen wie z.B. der Gastronomie bekommen wir es immer wieder auch mit Lohndumping zu tun. Das Arbeitsgericht Lingen hat auf eine von uns für einen Gastronomiemitarbeiter geführte Klage den sich für...

Auskunft über Abstammung des Kindes

Nach bisheriger Rechtslage war bislang kein gesetzlicher Auskunftsanspruch des gemäß § 1600 Absatz 1 Nr. 2 BGB anfechtungsberechtigten Mannes gegenüber der Mutter eines Kindes vorgesehen. Auf eine von uns geführte Klage des potentiellen biologischen Vaters eines...

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Verpflichtungserklärung für syrische Staatsangehörige aufgehoben

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Vor allem sogenannte geringfügig beschäftigte Arbeitnehmer erhalten vielfach gesetzeswidrig keinen Urlaub und keine Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Der Europäische Gerichtshof hat jedoch nun klargestellt, dass rückwirkend und zeitlich unbegrenzt der gesetzliche...

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Der unmündige Untertan ruft die Polizei. Der mündige Bürger informiert seinen Anwalt.
Nikolaus Cybinski

Gut Recht bedarf guter Hilfe.
Deutsches Sprichwort

Wo Gesetze schriftlich aufgezeichnet sind, genießt der Schwache mit dem Reichen gleiches Recht.
Euripides

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Unsere Kanzlei besteht bereits seit 1976. Zu uns kommen Privatpersonen und Geschäftsleute. Im gewerblichen Bereich betreuen wir mittelständische Betriebe und Einzelunternehmen vornehmlich im Arbeits- und Gesellschaftsrecht. Weitere Schwerpunkte sind sämtliche familienrechtlichen Angelegenheiten sowie versicherungsrechtliche Fragestellungen. Wir betreuen Sie auch in Angelegenheiten der Vertragsgestaltung wie z.B. Arbeits-, Gesellschafts- oder Mietverträge.

Unsere Kanzlei besteht bereits seit 1976. Zu uns kommen Privatpersonen und Geschäftsleute. Im gewerblichen Bereich betreuen wir mittelständische Betriebe und Einzelunter-nehmen vornehmlich im Arbeits- und Gesellschaftsrecht. Weitere Schwerpunkte sind sämtliche familienrechtlichen Angelegenheiten sowie versicherungsrechtliche Fragestellungen. Wir betreuen Sie auch in Angelegenheiten der Vertragsgestaltung wie z.B. Arbeits-, Gesellschafts- oder Mietverträge. 

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